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Kreis
Merzig-Wadern
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Das Saarland (frz. Sarre) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an das französische Département Moselle in der Region Lothringen (Lorraine) und im Westen an den luxemburgischen Distrikt Grevenmacher. Zusammen mit Lothringen, dem Großherzogtum Luxemburg, dem deutschen Land Rheinland-Pfalz und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die Großregion Saar-Lor-Lux. Als politische Einheit entstand das Saarland als „Saargebiet“ im Jahre 1920 in Folge des Versailler Vertrages. Es wurde aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und unterstand als Mandatsgebiet 15 Jahre lang dem Völkerbund. Das Saargebiet war kleiner als das spätere Saarland, da die damals festgelegte Nordgrenze südlicher als die heutige lag. 1935 wurde das Saargebiet nach der im Vertrag vorgesehenen Volksabstimmung aufgrund von ca. 90 % Zustimmung wieder in das damals nationalsozialistische Deutsche Reich eingegliedert. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet des heutigen Saarlandes bis 1947 zur französischen Besatzungszone. Im Jahre 1947 wurde das Gebiet als „Saarprotektorat“ eine autonome Region, größtenteils in den heute noch gültigen Grenzen. Nach einer Volksabstimmung im Jahre 1955 trat das Saarland 1957 der Bundesrepublik Deutschland politisch bei („kleine Wiedervereinigung“). Der wirtschaftliche Anschluss durch Übernahme der D-Mark sollte erst an einem späteren, geheimen Tag vollzogen werden. Der im Volksmund „Tag X“ genannte Zeitpunkt war am 6. Juli 1959 00:00 Uhr. GeographieDas Saarland liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es erstreckt sich über Teile des Hunsrücks mit dem Schwarzwälder Hochwald, des Lothringischen Schichtstufenlandes und des Saar-Nahe-Berglandes. Außerdem dringen die Ausläufer des Pfälzerwaldes weit in das Land ein. Weitere wichtige Gebiete sind der Bliesgau und der Saargau mit ihren fruchtbaren Kalksteinböden.Die höchste Erhebung ist der Dollberg (695 m), nördlich von Nonnweiler, die zweithöchste der Schimmelkopf (694,8 m) nördlich von Weiskirchen. Die bedeutendste Erhebung ist jedoch der Schaumberg mit seinem Aussichtsturm. Er gilt als der Hausberg des Saarlandes, wohl auch aus der Tradition heraus, dass er der höchste Berg des ehemaligen Saargebietes war. Er ist mit seinen 569 Metern relativ niedrig, ragt aber alleinstehend aus einer eher flachen Umgebung heraus. Ein Drittel der Fläche des Saarlandes ist mit sommergrünem Mischwald bedeckt. Damit hat das Saarland gemeinsam mit Hessen und Baden-Württemberg die prozentual größte Waldfläche Deutschlands. Darüber hinaus nimmt hier der Laubwald im Vergleich zu allen anderen Bundesländern den größten Anteil der Gesamtwaldfläche ein. Der längste saarländische Fluss ist die Blies. Sie entspringt im nördlichen Saarland bei Selbach und mündet im Süden als Grenzfluss bei Saargemünd (Frankreich) in die Saar. Weitere wichtige Flüsse sind Saar, Mosel, Prims, Nied und Nahe. Das Klima ist gemäßigt ozeanisch. Die jährliche Niederschlagsmenge liegt im Durchschnitt bei 800 Millimetern. Das Saarland gehört zu den wärmsten Regionen Deutschlands. LandschaftenSiehe auch Liste von Sehenswürdigkeiten im Saarland und Liste der naturräumlichen Einheiten im Saarland GeschichteDas Saarland ist eine historisch sehr junge politische Einheit, es wurde 1920 aus vormals preußischen und bayerischen Gebieten gebildet. Im 19. Jahrhundert hatten außerdem das Großherzogtum Oldenburg (Exklave Fürstentum Birkenfeld) und Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha (Fürstentum Lichtenberg) kleine Anteile an Gebieten, die heute zum Saarland gehören. In der Zeit vor der Französischen Revolution glich die Region einem Flickenteppich, die vier bedeutendsten Herrschaften im Gebiet des heutigen Saarlandes waren die Grafschaft Saarbrücken, das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, das Kurfürstentum Trier und das Herzogtum Lothringen. Die ehemaligen, vor 1815 teilweise selbständigen Territorien, die auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes existierten, waren in der Vergangenheit stets deutschsprachig, standen aber immer wieder zeitweise unter französischem Einfluss, insbesondere im späten 17. Jahrhundert während der französischen Reunionen sowie im Zeitraum zwischen der Französischen Revolution und dem Zweiten Pariser Frieden. Auch nach dem Ersten Weltkrieg und dem Zweiten Weltkrieg geriet das Land unter französischen Einfluss. Von 1920 bis 1935 stand das „Saargebiet“ (so der damalige Name) unter der Verwaltung des Völkerbundes, während es zum französischen Wirtschaftsraum gehörte. Im Februar 1935 wurde das Saargebiet unter dem Namen Saarland nach einer Volksabstimmung wieder Teil des Deutschen Reiches. Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Saarland zunächst zur Französischen Besatzungszone, bevor es im Januar 1946 aus dem Zuständigkeitsbereich des Alliierten Kontrollrates herausgelöst wurde. Das „Saarprotektorat“ erhielt 1947 eine eigene Verfassung, Währung (Saarmark, ab November 1947 der "Saar-Franc") und Staatsbürgerschaft. Erneut hatten die Saarländer über ein Jahrzehnt lang eine Sonderstellung inne. Diesmal nahmen sie auch mit eigenen Mannschaften an Olympia 1952 sowie an der Qualifikation zur Fußball-WM 1954 teil. BevölkerungDer größte Ballungsraum im Saarland sind die Achsen Dillingen–Saarbrücken und Saarbrücken–Neunkirchen/Saar; sie werden wegen ihrer Form gelegentlich auch unter dem Begriff der „Lyoner-Achse“, abgeleitet von einer Vorliebe der Saarländer für eine bestimmte Wurstsorte, zusammengefasst. Die Bevölkerungsdichte ist im Norden, Südwesten und Westen des Landes geringer. Im Saarland werden vor allem rhein- und moselfränkische Mundarten gesprochen (siehe: Saarländischer Dialekt). Das Gebiet des heutigen Saarlandes war immer deutschsprachig. Aus Verbundenheit mit der Region wird allerdings in der Schule üblicherweise als erste Fremdsprache Französisch und nicht Englisch gelehrt. Das Saarland ist das einzige deutsche Land, das an Gymnasien sowohl Englisch als auch Französisch als Pflichtfremdsprache vorschreibt.Die saarländische Bevölkerung erlebte in der Neuzeit zwei wesentliche Wachstums- und Einwanderungsschübe. Der erste betrifft die Zeit des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts. Nach den katastrophalen Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges, der sich in der Großregion Lothringen bis 1661 hinzog (Friede von Vincennes) und fast nahtlos durch den Pfälzischen Erbfolgekrieg fortgesetzt wurde, waren am Ende des 17. Jahrhunderts weite Landstriche menschenleer, der gesamte Bevölkerungsverlust wird in der Fachliteratur auf ca. 80 % geschätzt. Durch eine gezielte Einwanderungs- und Siedlungspolitik wurden Neubürger aus ganz Europa angeworben, darunter auch französische Hugenotten und protestantische Salzburger, aber auch katholische Wallonen. Den zweiten Schub erlebte die Region im 19. Jahrhundert. Während die Industrialisierung im frühen 19. Jahrhundert nur zögernd einsetzte, begann die Bevölkerung nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 geradezu zu explodieren: Die Einwohnerzahl der Großregion Saarbrücken vervierfachte sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Hauptzuzugsraum waren dabei die nördlich der industrialisierten Gebiete gelegenen, stark ländlich geprägten Regionen des Hochwaldes und des Hunsrücks. Dies führte dazu, dass auch in den ehemals evangelischen Gebieten der Grafschaft Saarbrücken heute die Mehrheit der Bevölkerung katholisch ist (74 Prozent der Bevölkerung sind katholischen und 21 Prozent evangelischen Glaubens; das Saarland hat somit prozentual den größten katholischen Bevölkerungsanteil in Deutschland). Gleichzeitig sorgten die saarländischen Stahl- und Hüttenbarone und die preußische Grubenverwaltung dafür, dass die Arbeiter und Bergleute zu günstigen Konditionen Grundeigentum und Häuser erwerben konnten, das Saarland hat deswegen bis heute bundesweit die höchste Eigentumsrate beim Grundbesitz. BevölkerungsentwicklungDie Bevölkerungsentwicklung auf dem Gebiet des heutigen Saarland seit 1924:1 2009: Stand am 31. Dezember 2009 Seit einiger Zeit hat das Saarland mit einem signifikanten Bevölkerungsrückgang zu kämpfen. So sank die Bevölkerungszahl 2006 um 0,68 %. Hauptursache ist ein sehr ungünstiger natürlicher Bevölkerungssaldo von −0,48 % (Geburtenrate je 1.000: 6,9; Sterberate: 11,7). Das Saarland erreichte 2006 eine Fertilitätsrate von 1,233. Dies ist unter den Flächenländern der letzte Platz. Nur Hamburg und Berlin haben noch geringere Fertilitätsraten. Der Bevölkerungsschwund hat sich 2009 fortgesetzt. Die Bevölkerungsdichte des Saarlandes ist allerdings noch immer wesentlich höher als im Bundesdurchschnitt. StaatsaufbauGrundlagenDie Verfassung des Saarlandes wurde am 8. November 1947 verabschiedet und trat am 15. Dezember 1947 in Kraft. In Vorbereitung auf die Angliederung an die Bundesrepublik Deutschland wurde sie am 20. Dezember 1956 geändert. Laut dieser Verfassungsänderung ist das Saarland eine freiheitliche Demokratie und ein sozialer Rechtsstaat in der Bundesrepublik. Wie in allen westlichen Verfassungen üblich sind die staatlichen Gewalten getrennt in Legislative, Exekutive und Judikative. Alle Macht geht vom Volke aus.PolitikSeit der Wahl zum Landtag des Saarlandes am 5. September 1999 ist die CDU die stärkste Regierungsfraktion, welche die bis dahin allein regierende SPD-geführte Regierung ablöste und bis zur Landtagswahl am 30. August 2009 allein regierte.Bei dieser Wahl erreichten fünf Parteien den Sprung in den Landtag, wobei die CDU trotz starker Verluste stärkste Kraft blieb, gefolgt von SPD, Linkspartei, FDP/DPS und Bündnis 90/Die Grünen. Seither regiert die CDU zusammen mit FDP und B’90/Grüne in der bundesweit ersten Jamaika-Koalition auf Landesebene. Auf kommunaler Ebene konnten die Freien Wähler in Kreis- und Gemeinderäte einziehen. Vor dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik war das Parlament stets mit einer Mehrheit der CVP besetzt. Siehe auch Landtagswahlen im Saarland LandesregierungDer Ministerpräsident wird mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl vom Landtag gewählt. Die Wahl ist gültig für die gesamte Legislaturperiode. Er ernennt und entlässt mit Zustimmung des Landtages die Minister. Die Zahl der weiteren Mitglieder der Landesregierung darf jedoch ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen. Der Ministerpräsident sitzt der Landesregierung vor und leitet ihre Geschäfte. Das Land wird beim Bund durch die Vertretung des Saarlandes beim Bund vertreten. Der derzeitigen Landesregierung gehören folgende Mitglieder an:
Die Wahlen zum Landtag des Saarlandes finden alle fünf Jahre statt. In jeder Wahlperiode sind 51 Sitze zu besetzen. Bei der Landtagswahl am 30. August 2009 hatte die CDU ihre absolute Mehrheit verloren, blieb jedoch mit 19 Mandaten stärkste Fraktion. (* Regierungsparteien fett gedruckt) MinisterpräsidentenMinisterpräsidenten des autonomen Gebietes, später des Bundeslandes Saarland:
JudikativeDie Judikative (die Rechtsprechung) besteht aus den ordentlichen Gerichten. Oberstes Gericht ist der saarländische Verfassungsgerichtshof, der aus acht Mitgliedern, die mit Zweidrittelmehrheit vom Landtag gewählt werden, besteht. Zu den weiteren saarländischen Gerichten siehe hier.LegislativeDie Legislative (die gesetzgebende Gewalt) ist grundsätzlich dem Landtag des Saarlandes vorbehalten.GesetzgebungGesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der Landesregierung, von einem Mitglied des Landtages oder einer Fraktion in den Landtag eingebracht. Verfassungsändernde Gesetze bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Die Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das ihren Wortlaut ausdrücklich ändert oder ergänzt. Die Änderung darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Verfassungsgerichtshof.VolksbegehrenVolksbegehren können darauf gerichtet werden, den Landtag zu veranlassen, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebung des Saarlandes unterliegen. Über finanzwirksame Gesetze, insbesondere Gesetze über Abgaben, Besoldung, Staatsleistungen und den Staatshaushalt, finden Volksbegehren generell nicht statt.Einem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen. Ein Volksbegehren ist einzuleiten, wenn fünftausend Stimmberechtigte dies beantragen. Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es von mindestens einem Fünftel der Stimmberechtigten unterstützt wird. Über Zulässigkeit und Zustandekommen eines Volksbegehrens entscheidet die Landesregierung. Gegen ihre Entscheidungen kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Ein Volksbegehren muss dann unverzüglich dem Landtag unterbreitet werden. Entspricht der Landtag binnen drei Monaten dem Volksbegehren nicht, so ist innerhalb von weiteren drei Monaten ein Volksentscheid herbeizuführen. Der dem Volk zur Entscheidung vorgelegte Gesetzentwurf ist mit einer Stellungnahme der Landesregierung zu versehen, die bündig und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller wie die Auffassung der Landesregierung über den Gegenstand darlegt. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung mit vorlegen. Ein solches Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn ihm mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmt. Über ein Volksbegehren, das auf Änderung der Verfassung gerichtet ist, findet ein Volksentscheid nicht statt. ExekutiveDie Landesregierung, die Staatskanzlei, die Ministerien und die nachgeordneten Landesbehörden bilden die Exekutive (ausführende Gewalt).HoheitszeichenDie Hoheitszeichen des Saarlandes sind geregelt durch das Saarländisches Hoheitszeichengesetz (SHzG) vom 7. November 2001 (Gesetz Nr. 1483, Amtsblatt des Saarlandes, 18. März 2002, S. 566–576). Sie existieren in dieser Form jedoch bereits seit den Gesetzen über das Wappen und die Flagge des Saarlandes (Gesetze Nr. 508 und 509) vom 9. Juli 1956 (Amtsbl. S. 1213).LandeswappenDas Landeswappen des Saarlandes besteht aus einem geviertelten Halbrundschild, der die Schildbilder der vier größten Landesherren zur Zeit des Alten Reiches zeigt: im linken Obereck in blauem von neun silbernen Fußspitzkreuzen bestreuten Feld einen goldgekrönten, goldbewehrten und rotgezungten silbernen doppelschwänzigen Löwen (der Nassauer Löwe wegen der Grafschaft Saarbrücken), im rechten Obereck in silbernem Feld ein rotes geschliffenes Kreuz (Kurfürstentum Trier), im linken Untereck in goldenem Feld einen roten Schrägbalken, belegt mit drei silbernen gestümmelten Adlern (Alérion des Herzogtums Lothringen), und im rechten Untereck in schwarzem Feld einen rotgekrönten, rotbewehrten und rotgezungten goldenen Löwen (der Pfälzer Löwe wegen des Wittelsbacher Herzogtums Pfalz-Zweibrücken). (Richtungsangaben vom Standpunkt des Schildhalters aus gesehen.)Das Landeswappen darf nur von Landesbehörden und berechtigten Personen geführt werden. Privatpersonen können ihre Verbundenheit mit dem Saarland durch das Saarland-Symbol (stilisiertes abgewandeltes Landeswappen eingebettet in die stilisierte Saarschleife) zum Ausdruck bringen. Gelegentlich ist (insbesondere als Autoaufkleber) auch ein ganz anderes Wappen anzutreffen: das frühere Landeswappen aus der Zeit von 1948 bis 1956, das an die damalige Saarland-Flagge angelehnt war (vgl. Abschnitt „Geschichte“). Der Namenszug Sarre, der auf den Aufklebern von heute über dem Wappen zu sehen ist, wurde damals allerdings nie zusammen mit dem Wappen verwendet. Datei:Coa de-saarland.svg|Landeswappen des Saarlandes seit 1957 image:Blason_Sarre_1947-1956.svg|Wappen des Saarstaates 1947–1956 LandesflaggeDie Landesflagge des Saarlandes besteht aus der Flagge Deutschlands, darauf in der Mitte, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen übergreifend, das Landeswappen,die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum Mast gewendet (Hissflagge). Sie kann auch als Bannerflagge ausgeführt sein, dann sind die Streifen senkrecht angeordnet, das Wappen steht aufrecht, die rechte Seite (aus Sicht des Betrachters die linke Seite) zum schwarzen Streifen hin gewendet.Nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland wurde diese Kombination als Landesflagge gewählt, um demonstrativ auf die Zugehörigkeit des Saarlandes zu Deutschland hinzuweisen. Obwohl die Flagge das Landeswappen enthält, darf die Landesflagge von jedem Landesbürger verwendet werden (im Gegensatz zu anderen Landesflaggen mit Wappen wie etwa Berlin oder Baden-Württemberg). Zu Zeiten der Unabhängigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die Flagge des Saarlandes aus einem silbernen (weißen) skandinavischen Kreuz, der Untergrund zum Mast hin blau, zur anderen Seite hin rot (also die Farben Frankreichs auf Nachdruck desselben – siehe oben Abschnitt Geschichte). HymneDas Saarlandlied ist die Hymne des Saarlandes.VerwaltungsgliederungLandkreiseSiehe auch: Liste der Landkreise im SaarlandStädte und Gemeinden in den LandkreisenDie Städte sind fettgedruckt.KommunalpolitikDie Verteilung der Bürgermeister und Landräte stellt sich in den 52 Städten und Gemeinden, sowie den sechs Landkreisen wie folgt dar: |
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